DAC Neuigkeiten

Diskussionsrunde der deutschen CERN Mitarbeitenden mit Volker Rieke, Abteilungsleiter im BMBF

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  Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 22. und 23. November wird Volker Rieke, Abteilungsleiter im BMBF für Zukunftsvorsorge – Forschung für Grundlagen und nachhaltige Entwicklung, zu einem Besuch am CERN erwartet.

Er wird begleitet von den deutschen Vertretern im Council, Volkmar Dietz und Friederike Trimborn-Witthaut vom BMBF und Klaus Desch von der Universität Bonn.

Im Rahmen des Besuchs ist eine Diskussionsrunde geplant, zu der ich Sie im Namen des DAC - Forum Deutsche Angestellte, Fellows und Doctoral Students am CERN herzlich einladen möchte:

Die Diskussionsrunde ist als Hybrid meeting geplant (Council Chamber + Zoom):

  • Für die Teilnahme in der Council Chamber ist aufgrund der geltenden Covid-19 Regeln eine Registrierung erforderlich (maximal 97 Teilnehmer).

    Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Registrierung der Zugang zur Council Chamber nur mit gültigem Covid Certificate möglich ist.

  • Für die Teilnahme über Zoom ist keine Registrierung erforderlich.

Den Link zur Registrierung und den Link zur Einwahl über Zoom finden Sie auf der obenstehenden Indico Webseite.

Die DAC-Mitglieder freuen sich auf Ihr zahlreiches Erscheinen und Einwählen.

Viele Grüße, Michael Hauschild (Sprecher des DAC)

Anerkennung des CERN Health Insurance Scheme (CHIS) in Deutschland

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Ehemalige CERN Mitarbeitende, die über das CERN Health Insurance Scheme (CHIS) versichert waren, nach Ende ihres Vertrages nach Deutschland zurückkehren und in die gesetzliche deutsche Krankenversicherung (wieder) aufgenommen werden möchten, benötigen eine Bescheinigung über ihre Mitgliedschaft bei CHIS.

Gleiches gilt für die Befreiung von der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung für CERN Pensionäre in Deutschland mit Weiterversicherung über CHIS, sowie für Kinder von CERN Mitarbeitenden, die in Deutschland studieren und weiterhin über ihre Eltern bei CHIS versichert sind.

Grundsätzlich ist in Deutschland die Anerkennung einer ausländischen, obligatorischen Krankenversicherung möglich, die die Aufnahme in die oder die Befreiung von der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht. Dies erfolgt normalerweise durch das Formular E121, in der die ausländische Krankenversicherung die obligatorische Mitgliedschaft bestätigt.

CHIS ist jedoch nicht zur Ausstellung des E121 Formulars berechtigt, wobei die verschiedenen deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen die Nichtvorlage des E121 Formulars unterschiedlich handhaben. Bei einigen Versicherungen genügt die Vorlage einer CHIS/UNIQA Versicherungsbestätigung, die über das UNIQA Portal selbst heruntergeladen werden kann oder die durch das UNIQA CERN office ausgestellt werden kann. Andere Versicherungen erkennen die einfache Versicherungsbestätigung jedoch nicht ohne weiteres an. In diesem Fall sollte der CERN CHIS Manager (Sandrine Baudat) kontaktiert werden: chis.manager@cern.ch.

Über den CHIS Manager kann eine Bescheinigung angefordert werden über die obligatorische (compulsory) Mitgliedschaft in CHIS. Entscheidend für die deutsche gesetzliche Krankenversicherung ist hierbei, dass es sich bei CHIS um die obligatorische Krankenversicherung einer zwischenstaatlichen Organisation handelt, nicht jedoch um eine private Versicherung:

The membership of the Scheme is compulsory by virtue of the contract of employment with the Organization and CHIS will serve as primary health insurance.

Weitere Informationen zur Rückkehr aus dem Ausland sind auf den Informationsseiten der Krankenkassen zu finden.