Häufige Fragen und Antworten (FAQs)
Ehemalige CERN Mitarbeitende, die über das CERN Health Insurance Scheme (CHIS) versichert waren, nach Ende ihres Vertrages nach Deutschland zurückkehren und in die gesetzliche deutsche Krankenversicherung (wieder) aufgenommen werden möchten, benötigen eine Bescheinigung über ihre Mitgliedschaft bei CHIS.
Gleiches gilt für die Befreiung von der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung für CERN Pensionäre in Deutschland mit Weiterversicherung über CHIS, sowie für Kinder von CERN Mitarbeitenden, die in Deutschland studieren und weiterhin über ihre Eltern bei CHIS versichert sind.
Grundsätzlich ist in Deutschland die Anerkennung einer ausländischen, obligatorischen Krankenversicherung möglich, die die Aufnahme in die oder die Befreiung von der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht. Dies erfolgt normalerweise durch das Formular E121, in der die ausländische Krankenversicherung die obligatorische Mitgliedschaft bestätigt.
CHIS ist jedoch nicht zur Ausstellung des E121 Formulars berechtigt, wobei die verschiedenen deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen die Nichtvorlage des E121 Formulars unterschiedlich handhaben. Bei einigen Versicherungen genügt die Vorlage einer CHIS/UNIQA Versicherungsbestätigung, die über das UNIQA Portal selbst heruntergeladen werden kann oder die durch das UNIQA CERN office ausgestellt werden kann. Andere Versicherungen erkennen die einfache Versicherungsbestätigung jedoch nicht ohne weiteres an. In diesem Fall sollte der CERN CHIS Manager (Sandrine Baudat) kontaktiert werden: chis.manager@cern.ch.
Über den CHIS Manager kann eine Bescheinigung angefordert werden über die obligatorische (compulsory) Mitgliedschaft in CHIS. Entscheidend für die deutsche gesetzliche Krankenversicherung ist hierbei, dass es sich bei CHIS um die obligatorische Krankenversicherung einer zwischenstaatlichen Organisation handelt, nicht jedoch um eine private Versicherung:
The membership of the Scheme is compulsory by virtue of the contract of employment with the Organization and CHIS will serve as primary health insurance.
Weitere Informationen zur Rückkehr aus dem Ausland sind auf den Informationsseiten der Krankenkassen zu finden.
Die Renten von CERN Pensionären mit Hauptwohnsitz in Frankreich sind steuerpflichtig in Frankreich. Deutsche Pensionäre beziehen neben der CERN Pension jedoch teilweise auch eine (meist geringe) deutsche Rente aufgrund früherer beruflicher Tätigkeit in Deutschland. Die deutsche Rente muss in der französichen Steuererklärung ebenfalls neben der CERN Pension angegeben werden.
Frankreich besitzt jedoch erst ab 1.1.2016 das Besteuerungsrecht für Renten aus Deutschland! Deshalb sind deutsche Rentenzahlungen vor 2016 in Deutschland steuerpflichtig. Eine Rückerstattung von eventuell in Deutschland bezahlten Steuern ist jedoch in Frankreich möglich. Dazu ist es notwendig, sich an die französischen Steuerbehörden wenden. Daneben muss an die deutschen Steuerbehörden (Finanzamt Neubrandenburg, falls kein deutscher Wohnsitz) ein Fragebogen mit Angaben zur Person, zusammen mit den französischen Steuerbescheiden vor 2016 geschickt werden.
Ausführliche Informationen über die Besteuerung von Sozialversicherungsrenten aus Deutschland vor 2016 für in Frankreich wohnende Rentenempfänger findet sich in einer Broschüre von INFOBEST, einer INFOrmations- und BEratungs-STelle im Auftrag öffentlicher Stellen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz.
Fragen zu Geburt eines Kindes in der Schweiz mit deutschen Eltern (zusammengetragen von Uwe Käuflin):
- Deutsche Staatsbürgerschaft:
- Personalausweis in der Botschaft in Bern beantragen
- Honorarkonsulat in Genf stellt lediglich Kinderreisepässe aus
- Einbürgerung Schweiz: Verbrachte Jahre im Kindesalter in der Schweiz zählen doppelt für die Erfüllung der Mindestaufenthaltsdauer
- Geburtsurkunde
- Geburtsurkunde in Genf in der jeweiligen Klinik / Krankenhaus (Aufenthaltsbewilligungen / Swiss Cards; gültige Personalausweise / Reisepässe; Original Geburtsurkunden der Eltern, nicht älter als 6 Monate; Originalurkunde eingetragene Partnerschaft, nicht älter als 6 Monate)
- Zusätzlich die deutsche Geburtsurkunde bei der Botschaft in Bern beantragen, da sonst Enkel nicht mehr automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft haben
- Wenn man in Deutschland noch gemeldet ist, ist es auch dort möglich eine deutsche Geburtsurkunde zu beantragen
- Aufenthaltsbewilligung / Swiss Card:
- CERN stellt die Genehmigung aus, sobald Geburtsurkunde / Ausweis eingereicht wird
- Unter folgender Website die Geburt melden: https://edh.cern.ch/Document/Personnel/FamilySituationChange
- Vaterschaft anerkennen lassen:
- Vaterschaft vor der Geburt im Rathaus (Etat-Civil) in Eaux-Vives anmelden
- Anschließend noch mit Kind zur Botschaft nach Bern, damit Deutschland die Schweizer Vaterschaftsanerkennung auch übernimmt
- Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter in Deutschland auf jedem Jugendamt, damit der Name des Vaters auf der Geburtsurkunde auftaucht
Checkliste:
Vor der Geburt:
- Etat-Civil in Eaux-Vives:
- Gemeinsames Sorgerecht zu Kind anmelden
- Voraussichtliche Geburt anzeigen
- Vaterschaft in der Schweiz anerkennen lassen
Bei der Geburt:
- Krankenhaus (HUG, Hopital la Tour, Grangettes)
- Geburtsurkunde des Kindes (Dokumente: Aufenthaltsbewilligungen / Swiss Cards; gültige Personalausweise / Reisepässe; Original Geburtsurkunden der Eltern, nicht älter als 6 Monate; Originalurkunde eingetragende Partnerschaft, nicht älter als 6 Monate)
Nach der Geburt:
- Botschaft Bern:
- Personalausweis beantragen
- Deutsche Geburtsurkunde beantragen
- Deutsche Vaterschaftsanerkennung
- CERN
- Swiss Legitimation Card beantragen
Wenn du oder dein Partner/deine Partnerin in Deutschland steuerpflichtig sind, hilft vielleicht folgendes weiter:
Darin werden dem CERN bestimmte Rechte eingeräumt und festgehalten, dass CERN eine interne Steuer auf seine Bezüge erhebt und diese Bezüge von der nationalen Einkommenssteuer ausgeschlossen sind. Bezüge sind weder direkt besteuerbar, noch indirekt über den Progressionsvorbehalt. Dies gilt in Verbindung mit §32b EStG Abs. 1 Nr. 5.
Beachte, dass die deutschen Finanzämter die Vorlage des Tax Certificate verlangen. Erläuterungen zum Tax Certificate und wie du das Tax Certificate erhalten kannst, findest du im admin e-guide "Internal Tax annual certificate".
Die Grundregel des neuen Schweizerischen Einbürgerungsrechts besagt: "Ausländische Staatsbürger, die seit zehn Jahren in der Schweiz wohnhaft sind und über die Niederlassungsbewilligung C verfügen, können bei der Wohngemeinde oder dem Wohnkanton ein Gesuch um Erteilung der ordentlichen Einbürgerung stellen." Dies führt leider für viele CERN Mitarbeiter dazu nun von der Möglichkeit der Einbürgerung ausgeschlossen zu sein, da "nur" eine Legitimationskarte des EDA ausgestellt wird.
Für Angestellte von Internationale Organisationen ist das ordentliche Einbürgerungsverfahren aber nach einer Revision bei einer Ausnahmesituation doch wieder möglich. Wenn man vor dem "Dienstantritts bei der internationale Organisation im Besitz eines Ausweises C war und diesen gegen eine Legitimationskarte des EDA umgetauscht hat" kann man auch nach neuem Einbürgerungsrecht eine ordentliche Einbürgerung beantragen. Ausserdem kommt eventuell auch eine vereinfachte Einbürgerung in Betracht. Diese ist unter anderem möglich, wenn man als Ausländerin oder Ausländer mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet ist (die/der schon vor der Ehe die Staatsbürgerschaft hatte).
Deutschland erlaubt übrigens das Erlangen der Schweizer bei gleichzeitigem Erhalt der Deutschen Staatsbürgerschaft. Man kann also tatsächlich beide Pässe haben.
Die genauen Details des ordentlichen und vereinfachten Einbürgerungsverfahrens sind auf der Website des Schweizer Staatssekretariats für Migration einsehbar. Der Prozess ist zwar vereinfacht worden, dauert aber dennoch ca. 18 Monate und ist mit einigen administrativen Kosten verbunden.
Als Mitarbeiter einer internationalen Organisation zahlen wir nicht in die deutsche Arbeitslosenkasse ein und haben daher auch keinen Anspruch auf derartige Mittel. Bei der Rückkehr nach Deutschland ohne Beschäftigung kann jedoch stattdessen ein bis zu 180 Tage gezahltes Überbrückungsgeld (Stand 2020: 61 EUR/Tag) beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden. Dabei gibt es drei Punkte zu beachten:
1) Es muss eine deutsche Krankenversicherung vorliegen, privat oder gesetzlich. Eine Beihilfe (von bis zu 280 EUR/Monat) kann ggf. ebenfalls beantragt werden. Für die Anmeldung bei einer deutschen Krankenversicherung benötigt man einen Nachweis der bisherigen Krankenversicherung von der UNIQA, die man u.a. direkt in der Filiale auf dem CERN Gelände bekommt.
2) Man muss arbeitlos gemeldet sein. Das Überbrückungsgeld wird erst ab dem Tag der Arbeitslosmeldung gezahlt. Das Arbeitsamt muss dabei einen Ablehnungsbescheid ausstellen, dass keine finanzielle Unterstützung seitens des Arbeitsamtes besteht, der wiederum beim Bundesverwaltungsamt eingereicht werden muss.
3) Einzureichen sind die Nachweise und der Antrag auf Überbrückungsgeld beim Bundesverwaltungsamt - Referat ZMV III 3 - Angelika Hasselmann. Der Sitz ist in Berlin und sie ist sowohl telefonisch als auch über Fax oder E-Mail zu erreichen.
Mehr Information sind in einer Infobroschüre vom VDBIO zu finden (u.a. Kapitel 3.2). Diese Infomationen können mitunter leicht veraltet sein, daher ist eine Kontaktaufnahme mit Fr. Hasselmann zu empfehlen. Die Kontaktinformationen und eine Zusammenfassung speziell zum Überbrückungsgeld findet man in dieser kurzen Infobroschüre vom VDBIO.
Im Rahmen des Automatischen Informationsaustausches zur Vermeidung von Steuerhinterziehung erhalten CERN Mitarbeiter derzeit von den Banken und Sparkassen, bei denen Konten bestehen, Aufforderungen zur Mitteilung der Steueridentifikationsnummer (TIN) des Wohnsitzlandes. Bei Wohnsitz in Frankreich findet sich die TIN auf der französischen Steuererklärung. Genauere Informationen dazu und zu TINs in den einzelnen EU-Ländern findet sich auf einer Informationsseite der EU Kommission.
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner in Deutschland steuerpflichtig sind und eine CERN Subsistence erhalten:
Gemäß dem alljährlichen Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen BMF sind Reisekostenvergütungen (darum handelt es sich bei der CERN Subsistence) für Genf bis zu 66 EUR pro 24 Stunden zzgl. 186 EUR pro Übernachtung steuerfrei. Diese Werte werden jährlich angepasst. Ausführliche Informationen und Pauschbeträge für alle Länder und Städte für 2021 finden Sie in diesem Schreiben des BMF vom 3.12.2020.
Bitte beachten Sie, dass evtl. von Ihrem Arbeitgeber erstattete Reisekosten zur CERN Subsistence hinzugezählt werden müssen.
Allgemeines
Im Laufe der nächsten Jahre müssen alte deutsche Führerscheine in neue EU-konforme Führerscheine umgetauscht werden. Je nach Alter des Führerscheininhabers oder des Jahres der Ausstellung gibt es unterschiedliche Fristen, bis wann die alten deutschen Führerscheine umgetauscht werden müssen (Tabelle mit den Fristen). Mehr dazu auch auf dieser ADAC Seite.
Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland
Hier ist das Strassenverkehrsamt des Wohnortes oder Kreises zuständig, in dem der Führerscheininhaber aktuell seinen Wohnsitz angemeldet hat.
Viele deutsche CERN Mitarbeitende haben keinen deutschen Wohnsitz mehr und es ist nicht klar geregelt, wo man den Führerschein in diesem Fall umtauschen muss. Botschaften und Konsulate sind hier nicht zuständig. Es gibt keine wirklich abschliessende Antwort, wir haben aber unten für die Schweiz und Frankreich einige hoffentlich nützliche Informationen zusammen getragen.
Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz
Prinzipiell sind die Strassenverkehrsämter zuständig, also zum Beispiel in Genf. Allerdings akzeptieren diese die Umschreibung alter deutscher Führerscheine nicht. Falls ihr einen neuen (EU) Führerschein aus Deutschland in einen schweizer Führerschein umtauschen lassen wollt, geht dies problemlos, ist allerdings mit einer nicht unerheblichen Gebühr (ca. 100 CHF) verbunden. Man benötigt ein Passbild und einen Sehtest sowie den Originalführerschein aus Deutschland.
Für den Pflichtumtausch der alten deutschen Führerscheine müsst ihr euch auch mit Wohnsitz in der Schweiz an das entsprechende deutsche Strassenverkehrsamt wenden. Der deutsche Honorarkonsul in Genf steht hierbei aber gern unterstützend zur Seite. Bei konkreten Fragen könnt ihr euch gern direkt per E-Mail an dessen Büro wenden. Das Büro des Honorarkonsuls hat auch eine detailierte Information zum Umtauschprozess für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz erstellt.
Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Frankreich
Im Prinzip kann man seinen Deutschen Führerschein in einen französischen umtauschen lassen. Dies ist ausschliesslich online möglich.
Als CERN Mitarbeitende mit French Card (Titre de séjour spécial TSS) sind wir nicht verplichtet, bzw. es ist nicht möglich, unsere deutschen Führerscheine in franz. Führerscheine umzutauschen (siehe hier). Auf der Webseite zum Umtausch wird abgefragt ob man eine French Card (TSS) hat, und wenn dies der Fall ist kann man den Führerschein in Frankreich nicht umtauschen. Dies ist aber eher ein bürokratischer Fehler, da es keine Alternativen für CERN Mitarbeitende mit TSS gibt. Gemäss Empfehlung des CERN Host State Relations Office, und selbst der ANTS Hotline, soll man daher den Onlineprozess trotzdem durchführen und NICHT angeben das man eine "Titre de séjour spécial" hat. Der Prozess ist dann folgender:
1) Erste Prüfung mit teilweise mehrmonatiger Wartezeit
2) Etwaige zusätzliche Berechtigung (z.B. LKW) benötigen eine Ärztliche Untersuchung durch zugelassene Ärzte
3) Wieder einige Wochen oder Monate Bearbeitungszeit einplanen
4) Deutschen Führerschein per Einschreiben einschicken, und Kopie behalten. Diese sollte gemeinsam mit der ANTS PDF als temporärer Ersatz gelten.
5) Nach weiterer Wartezeit sollte dann der neue französische Führerschein per Post kommen.
Es ist offensichtlich auch möglich, den Führerschein bei jedem beliebigen Strassenverkehrsamt in Deutschland umschreiben lassen. Es ist nicht notwendig an diesem Ort gemeldet zu sein, und es muss auch nicht der Ort sein an dem der Führerschein ausgestellt wurde. Die betreffenden Unterlagen werden dann von dem Strassenverkehrsamt, an dem der Führerschein ursprünglich ausgestellt wurde, angefordert. Wir haben dazu bereits Aussagen (mündlich) eines Sachbearbeiters erhalten, dass jeder (auch eine Person ohne jeden festen Wohnsitz) seinen Führerschein bei jedem beliebigen Strassenverkehrsamt umtauschen kann. Dies ist allerdings nicht bei allen Strassenverkehrsämtern bekannt, was dazu führt dass Personen abgewiesen werden. Es hat sich aber als hilfreich erwiesen, auf diese Informationen hier in den DAC FAQ's zu verweisen. Zumindest in einem Fall hat daraufhin das Strassenverkehrsamt den Umtausch durchgeführt.
In Frankreich gibt es keine Meldepflicht. Stattdessen gelten Strom-/Energie- bzw. Telefonrechnungen (nicht Handy) als Nachweis fuer Wohnhaftigkeit.
Strom
Strom ist meist vom Mieter zu uebernehmen, der sich beim staatlichen Anbieter EDF selbst anmeldet. Eine Anmeldung übers Internet ist moeglich.
Internet/Telefon
Viele Telefonanbieter bieten Glasfaseranschluesse. Die Installationszeiten können aber schwanken bzw. hängen stark davon ab, ob in der Umgebung bereits Glasfaser gelegt wurden. Da die meisten Telefone grundsaeztlich ueber VoIP geschaltet werden, sind in den Paketen meist Festnetz-Flatrates fuer ganz Europa im Grundpreis enthalten.
Versicherungen
Zu jeder Wohnung ist eine "Assurance Risque Locatifs" abzuschliessen. Diese bekommt man bei quasi jedem Versicherungsbuero oder bei den Banken. Sie wird meist vom Mieter getragen und geht typischer Weise mit einer Haftpflichtversicherung einher, einer "Assurance de Responsabilite Civile".
Wohnungssteuer
Fuer jede Wohnung ist eine Wohnungssteuer zu entrichten, die "Taxe d'habitation". Auch diese ist meist vom Mieter zu uebernehmen. Sie wird ueber verschiedene Faktoren wie Kommune, Groesse und Zustand der Wohnung und Anzahl in ihr lebender Personen berechnet. Die Zahlungsaufforderung wird normaler Weise zeitgleich mit dem Steuerbescheid entsandt, wenn eine Steuererklaerung in Frankreich abgegeben wurde.
Der Umzug von Deutschland in die Schweiz erscheint erstmal kompliziert. Wichtig ist aber eigentlich nur, dass man zur richtigen Zeit am Zoll ist und die notwendigen Dokumente für die Einfuhr dabei hat.
Auf der Website des Schweizer Zolls kann man die Dokumente und Öffnungszeiten des Zolls einsehen. Ausserdem gibt es da ein sehr gutes FAQ zum Thema Umzugsgut.
In der Regel reicht es wenn ihr beim Zoll folgendes vorgelegt:
- Liste Umzugsgüter (siehe Vorlage o. des Schweizer Zolls) inkl. circa Gewicht
- Antrag Übersiedlungsgut (siehe Vorlage s.o.)
- Ausweis Familie und ggfs. Haustiere
- Mietvertrag Genf
- Arbeitsvertrag CERN
- Abmeldung Deutschland
Es gibt noch ein paar weitere Schritte zu tun, falls auch ein Auto eingeführt wird. Generell können angeblich auch fehlende Dokumente nachgereicht werden (dann wird wohl eine Kaution verlangt).
Vielen Dank an Sünje Dallmeier-Tiessen für diesen Beitrag.
Informationen zu anstehenden Wahlen (Bundestagswahl und Europawahl) und dem Wahlrecht für Auslandsdeutsche finden ihr auf der Website des Bundeswahlleiters. Am Beispiel der letzten Bundestagswahl, könnt ihr unter diesem Link sehen, ob ihr wahlberechtigt seid. Zur Orientierung über die zur Wahl stehenden Parteien stellt Bundeszentrale für politische Bildung regelmässig den Wahl-O-Mat zur Verfügung.
Einige Annoncen werden über den CERN Market unter der Rubrik Housing geschaltet, andere eventuell über den CERN Housing Service.
Kleinere Wohnungen/Zimmer/WGs werden oftmals ueber die Young@CERN Facebook Gruppe kommuniziert oder eventuell grössere in der Deutsche in Genf Facebook Gruppe.
Im Restaurant 2 hängen auch mitunter Anzeigen am schwarzen Brett aus.
Es lohnt sich auch die entsprechenden Kleinanzeigen-Websites zu besuchen, wie etwa in Frankreich: http://www.paruvendu.fr/, http://www.leboncoin.fr/, http://www.seloger.com/ oder http://www.topannonces.fr/. Und natürlich kann man sich auch an professionelle Agenturen wenden, bei denen man jedoch mit relativ hohen Provisionen rechnen muss, z.B. http://fr.foncia.com/, http://www.abi-immobilier.fr/, http://www.aba.fr/, http://www.landecy.fr/ oder http://www.i2cimmobilier.com/.
Natürlich gibt es auch in der Schweiz entsprechende Kleinanzeigen-Seiten wie etwa http://www.petitesannonces.ch, http://www.topannonces.ch, http://www.anibis.ch/ und https://trovas.ch.
Der CERN Social Affairs Service hat zwei sehr informative Broschüren mit Tipps und Hinweisen zur Wohnungssuche veröffentlicht (leider nur auch Englisch): Housing in Geneva & Housing in France.
Zu allen Fragen den deutschen Reisepass oder Personalausweise betreffend gibt der Deutsche Honorarkonsul Auskunft und kann auch die entsprechenden Anträge entgegennehmen. Eine Terminvereinbarung dort ist notwendig. Der Honorarkonsul verlangt allerdings ca. 85 CHF Bearbeitungsgebühr (zusätzlich zur normalen Gebühr für das Dokument). Alternativ kann man sich daher auch an die Deutsche Botschaft in Bern wenden. Auch dort muss vorher ein Termin vereinbart werden.
Zu allen Fragen in der Schweiz lebender Deutscher den deutschen Reisepass oder Personalausweise betreffend gibt der Deutsche Honorarkonsul Auskunft und kann auch die entsprechenden Anträge entgegennehmen. Eine Terminvereinbarung dort ist notwendig. Der Honorarkonsul verlangt allerdings ca. 85 CHF Bearbeitungsgebuehr. Alternativ kann man sich daher auch an die Deutsche Botschaft in Bern wenden. Auch dort muss vorher ein Termin vereinbart werden.