Steuer
Die Renten von CERN Pensionären mit Hauptwohnsitz in Frankreich sind steuerpflichtig in Frankreich. Deutsche Pensionäre beziehen neben der CERN Pension jedoch teilweise auch eine (meist geringe) deutsche Rente aufgrund früherer beruflicher Tätigkeit in Deutschland. Die deutsche Rente muss in der französichen Steuererklärung ebenfalls neben der CERN Pension angegeben werden.
Frankreich besitzt jedoch erst ab 1.1.2016 das Besteuerungsrecht für Renten aus Deutschland! Deshalb sind deutsche Rentenzahlungen vor 2016 in Deutschland steuerpflichtig. Eine Rückerstattung von eventuell in Deutschland bezahlten Steuern ist jedoch in Frankreich möglich. Dazu ist es notwendig, sich an die französischen Steuerbehörden wenden. Daneben muss an die deutschen Steuerbehörden (Finanzamt Neubrandenburg, falls kein deutscher Wohnsitz) ein Fragebogen mit Angaben zur Person, zusammen mit den französischen Steuerbescheiden vor 2016 geschickt werden.
Ausführliche Informationen über die Besteuerung von Sozialversicherungsrenten aus Deutschland vor 2016 für in Frankreich wohnende Rentenempfänger findet sich in einer Broschüre von INFOBEST, einer INFOrmations- und BEratungs-STelle im Auftrag öffentlicher Stellen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz.
Wenn du oder dein Partner/deine Partnerin in Deutschland steuerpflichtig sind, hilft vielleicht folgendes weiter:
Darin werden dem CERN bestimmte Rechte eingeräumt und festgehalten, dass CERN eine interne Steuer auf seine Bezüge erhebt und diese Bezüge von der nationalen Einkommenssteuer ausgeschlossen sind. Bezüge sind weder direkt besteuerbar, noch indirekt über den Progressionsvorbehalt. Dies gilt in Verbindung mit §32b EStG Abs. 1 Nr. 5.
Beachte, dass die deutschen Finanzämter die Vorlage des Tax Certificate verlangen. Erläuterungen zum Tax Certificate und wie du das Tax Certificate erhalten kannst, findest du im admin e-guide "Internal Tax annual certificate".
Im Rahmen des Automatischen Informationsaustausches zur Vermeidung von Steuerhinterziehung erhalten CERN Mitarbeiter derzeit von den Banken und Sparkassen, bei denen Konten bestehen, Aufforderungen zur Mitteilung der Steueridentifikationsnummer (TIN) des Wohnsitzlandes. Bei Wohnsitz in Frankreich findet sich die TIN auf der französischen Steuererklärung. Genauere Informationen dazu und zu TINs in den einzelnen EU-Ländern findet sich auf einer Informationsseite der EU Kommission.
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner in Deutschland steuerpflichtig sind und eine CERN Subsistence erhalten:
Gemäß dem alljährlichen Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen BMF sind Reisekostenvergütungen (darum handelt es sich bei der CERN Subsistence) für Genf bis zu 66 EUR pro 24 Stunden zzgl. 186 EUR pro Übernachtung steuerfrei. Diese Werte werden jährlich angepasst. Ausführliche Informationen und Pauschbeträge für alle Länder und Städte für 2021 finden Sie in diesem Schreiben des BMF vom 3.12.2020.
Bitte beachten Sie, dass evtl. von Ihrem Arbeitgeber erstattete Reisekosten zur CERN Subsistence hinzugezählt werden müssen.