Schweiz
Fragen zu Geburt eines Kindes in der Schweiz mit deutschen Eltern (zusammengetragen von Uwe Käuflin):
- Deutsche Staatsbürgerschaft:
- Personalausweis in der Botschaft in Bern beantragen
- Honorarkonsulat in Genf stellt lediglich Kinderreisepässe aus
- Einbürgerung Schweiz: Verbrachte Jahre im Kindesalter in der Schweiz zählen doppelt für die Erfüllung der Mindestaufenthaltsdauer
- Geburtsurkunde
- Geburtsurkunde in Genf in der jeweiligen Klinik / Krankenhaus (Aufenthaltsbewilligungen / Swiss Cards; gültige Personalausweise / Reisepässe; Original Geburtsurkunden der Eltern, nicht älter als 6 Monate; Originalurkunde eingetragene Partnerschaft, nicht älter als 6 Monate)
- Zusätzlich die deutsche Geburtsurkunde bei der Botschaft in Bern beantragen, da sonst Enkel nicht mehr automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft haben
- Wenn man in Deutschland noch gemeldet ist, ist es auch dort möglich eine deutsche Geburtsurkunde zu beantragen
- Aufenthaltsbewilligung / Swiss Card:
- CERN stellt die Genehmigung aus, sobald Geburtsurkunde / Ausweis eingereicht wird
- Unter folgender Website die Geburt melden: https://edh.cern.ch/Document/Personnel/FamilySituationChange
- Vaterschaft anerkennen lassen:
- Vaterschaft vor der Geburt im Rathaus (Etat-Civil) in Eaux-Vives anmelden
- Anschließend noch mit Kind zur Botschaft nach Bern, damit Deutschland die Schweizer Vaterschaftsanerkennung auch übernimmt
- Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter in Deutschland auf jedem Jugendamt, damit der Name des Vaters auf der Geburtsurkunde auftaucht
Checkliste:
Vor der Geburt:
- Etat-Civil in Eaux-Vives:
- Gemeinsames Sorgerecht zu Kind anmelden
- Voraussichtliche Geburt anzeigen
- Vaterschaft in der Schweiz anerkennen lassen
Bei der Geburt:
- Krankenhaus (HUG, Hopital la Tour, Grangettes)
- Geburtsurkunde des Kindes (Dokumente: Aufenthaltsbewilligungen / Swiss Cards; gültige Personalausweise / Reisepässe; Original Geburtsurkunden der Eltern, nicht älter als 6 Monate; Originalurkunde eingetragende Partnerschaft, nicht älter als 6 Monate)
Nach der Geburt:
- Botschaft Bern:
- Personalausweis beantragen
- Deutsche Geburtsurkunde beantragen
- Deutsche Vaterschaftsanerkennung
- CERN
- Swiss Legitimation Card beantragen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie Ihnen sicher bereits bekannt ist, wird der Umtausch von deutschen Führerscheinen in gestaffelter Form zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig.
Die Grundregel des neuen Schweizerischen Einbürgerungsrechts besagt: "Ausländische Staatsbürger, die seit zehn Jahren in der Schweiz wohnhaft sind und über die Niederlassungsbewilligung C verfügen, können bei der Wohngemeinde oder dem Wohnkanton ein Gesuch um Erteilung der ordentlichen Einbürgerung stellen." Dies führt leider für viele CERN Mitarbeiter dazu nun von der Möglichkeit der Einbürgerung ausgeschlossen zu sein, da "nur" eine Legitimationskarte des EDA ausgestellt wird.
Für Angestellte von Internationale Organisationen ist das ordentliche Einbürgerungsverfahren aber nach einer Revision bei einer Ausnahmesituation doch wieder möglich. Wenn man vor dem "Dienstantritts bei der internationale Organisation im Besitz eines Ausweises C war und diesen gegen eine Legitimationskarte des EDA umgetauscht hat" kann man auch nach neuem Einbürgerungsrecht eine ordentliche Einbürgerung beantragen. Ausserdem kommt eventuell auch eine vereinfachte Einbürgerung in Betracht. Diese ist unter anderem möglich, wenn man als Ausländerin oder Ausländer mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet ist (die/der schon vor der Ehe die Staatsbürgerschaft hatte).
Deutschland erlaubt übrigens das Erlangen der Schweizer bei gleichzeitigem Erhalt der Deutschen Staatsbürgerschaft. Man kann also tatsächlich beide Pässe haben.
Die genauen Details des ordentlichen und vereinfachten Einbürgerungsverfahrens sind auf der Website des Schweizer Staatssekretariats für Migration einsehbar. Der Prozess ist zwar vereinfacht worden, dauert aber dennoch ca. 18 Monate und ist mit einigen administrativen Kosten verbunden.
Allgemeines
Im Laufe der nächsten Jahre müssen alte deutsche Führerscheine in neue EU-konforme Führerscheine umgetauscht werden. Je nach Alter des Führerscheininhabers oder des Jahres der Ausstellung gibt es unterschiedliche Fristen, bis wann die alten deutschen Führerscheine umgetauscht werden müssen (Tabelle mit den Fristen). Mehr dazu auch auf dieser ADAC Seite.
Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland
Hier ist das Strassenverkehrsamt des Wohnortes oder Kreises zuständig, in dem der Führerscheininhaber aktuell seinen Wohnsitz angemeldet hat.
Viele deutsche CERN Mitarbeitende haben keinen deutschen Wohnsitz mehr und es ist nicht klar geregelt, wo man den Führerschein in diesem Fall umtauschen muss. Botschaften und Konsulate sind hier nicht zuständig. Es gibt keine wirklich abschliessende Antwort, wir haben aber unten für die Schweiz und Frankreich einige hoffentlich nützliche Informationen zusammen getragen.
Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz
Prinzipiell sind die Strassenverkehrsämter zuständig, also zum Beispiel in Genf. Allerdings akzeptieren diese die Umschreibung alter deutscher Führerscheine nicht. Falls ihr einen neuen (EU) Führerschein aus Deutschland in einen schweizer Führerschein umtauschen lassen wollt, geht dies problemlos, ist allerdings mit einer nicht unerheblichen Gebühr (ca. 100 CHF) verbunden. Man benötigt ein Passbild und einen Sehtest sowie den Originalführerschein aus Deutschland.
Für den Pflichtumtausch der alten deutschen Führerscheine müsst ihr euch auch mit Wohnsitz in der Schweiz an das entsprechende deutsche Strassenverkehrsamt wenden. Der deutsche Honorarkonsul in Genf steht hierbei aber gern unterstützend zur Seite. Bei konkreten Fragen könnt ihr euch gern direkt per E-Mail an dessen Büro wenden. Das Büro des Honorarkonsuls hat auch eine detailierte Information zum Umtauschprozess für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz erstellt.
Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Frankreich
Im Prinzip kann man seinen Deutschen Führerschein in einen französischen umtauschen lassen. Dies ist ausschliesslich online möglich.
Als CERN Mitarbeitende mit French Card (Titre de séjour spécial TSS) sind wir nicht verplichtet, bzw. es ist nicht möglich, unsere deutschen Führerscheine in franz. Führerscheine umzutauschen (siehe hier). Auf der Webseite zum Umtausch wird abgefragt ob man eine French Card (TSS) hat, und wenn dies der Fall ist kann man den Führerschein in Frankreich nicht umtauschen. Dies ist aber eher ein bürokratischer Fehler, da es keine Alternativen für CERN Mitarbeitende mit TSS gibt. Gemäss Empfehlung des CERN Host State Relations Office, und selbst der ANTS Hotline, soll man daher den Onlineprozess trotzdem durchführen und NICHT angeben das man eine "Titre de séjour spécial" hat. Der Prozess ist dann folgender:
1) Erste Prüfung mit teilweise mehrmonatiger Wartezeit
2) Etwaige zusätzliche Berechtigung (z.B. LKW) benötigen eine Ärztliche Untersuchung durch zugelassene Ärzte
3) Wieder einige Wochen oder Monate Bearbeitungszeit einplanen
4) Deutschen Führerschein per Einschreiben einschicken, und Kopie behalten. Diese sollte gemeinsam mit der ANTS PDF als temporärer Ersatz gelten.
5) Nach weiterer Wartezeit sollte dann der neue französische Führerschein per Post kommen.
Es ist offensichtlich auch möglich, den Führerschein bei jedem beliebigen Strassenverkehrsamt in Deutschland umschreiben lassen. Es ist nicht notwendig an diesem Ort gemeldet zu sein, und es muss auch nicht der Ort sein an dem der Führerschein ausgestellt wurde. Die betreffenden Unterlagen werden dann von dem Strassenverkehrsamt, an dem der Führerschein ursprünglich ausgestellt wurde, angefordert. Wir haben dazu bereits Aussagen (mündlich) eines Sachbearbeiters erhalten, dass jeder (auch eine Person ohne jeden festen Wohnsitz) seinen Führerschein bei jedem beliebigen Strassenverkehrsamt umtauschen kann. Dies ist allerdings nicht bei allen Strassenverkehrsämtern bekannt, was dazu führt dass Personen abgewiesen werden. Es hat sich aber als hilfreich erwiesen, auf diese Informationen hier in den DAC FAQ's zu verweisen. Zumindest in einem Fall hat daraufhin das Strassenverkehrsamt den Umtausch durchgeführt.
Der Umzug von Deutschland in die Schweiz erscheint erstmal kompliziert. Wichtig ist aber eigentlich nur, dass man zur richtigen Zeit am Zoll ist und die notwendigen Dokumente für die Einfuhr dabei hat.
Auf der Website des Schweizer Zolls kann man die Dokumente und Öffnungszeiten des Zolls einsehen. Ausserdem gibt es da ein sehr gutes FAQ zum Thema Umzugsgut.
In der Regel reicht es wenn ihr beim Zoll folgendes vorgelegt:
- Liste Umzugsgüter (siehe Vorlage o. des Schweizer Zolls) inkl. circa Gewicht
- Antrag Übersiedlungsgut (siehe Vorlage s.o.)
- Ausweis Familie und ggfs. Haustiere
- Mietvertrag Genf
- Arbeitsvertrag CERN
- Abmeldung Deutschland
Es gibt noch ein paar weitere Schritte zu tun, falls auch ein Auto eingeführt wird. Generell können angeblich auch fehlende Dokumente nachgereicht werden (dann wird wohl eine Kaution verlangt).
Vielen Dank an Sünje Dallmeier-Tiessen für diesen Beitrag.
Einige Annoncen werden über den CERN Market unter der Rubrik Housing geschaltet, andere eventuell über den CERN Housing Service.
Kleinere Wohnungen/Zimmer/WGs werden oftmals ueber die Young@CERN Facebook Gruppe kommuniziert oder eventuell grössere in der Deutsche in Genf Facebook Gruppe.
Im Restaurant 2 hängen auch mitunter Anzeigen am schwarzen Brett aus.
Es lohnt sich auch die entsprechenden Kleinanzeigen-Websites zu besuchen, wie etwa in Frankreich: http://www.paruvendu.fr/, http://www.leboncoin.fr/, http://www.seloger.com/ oder http://www.topannonces.fr/. Und natürlich kann man sich auch an professionelle Agenturen wenden, bei denen man jedoch mit relativ hohen Provisionen rechnen muss, z.B. http://fr.foncia.com/, http://www.abi-immobilier.fr/, http://www.aba.fr/, http://www.landecy.fr/ oder http://www.i2cimmobilier.com/.
Natürlich gibt es auch in der Schweiz entsprechende Kleinanzeigen-Seiten wie etwa http://www.petitesannonces.ch, http://www.topannonces.ch, http://www.anibis.ch/ und https://trovas.ch.
Der CERN Social Affairs Service hat zwei sehr informative Broschüren mit Tipps und Hinweisen zur Wohnungssuche veröffentlicht (leider nur auch Englisch): Housing in Geneva & Housing in France.
Zu allen Fragen den deutschen Reisepass oder Personalausweise betreffend gibt der Deutsche Honorarkonsul Auskunft und kann auch die entsprechenden Anträge entgegennehmen. Eine Terminvereinbarung dort ist notwendig. Der Honorarkonsul verlangt allerdings ca. 85 CHF Bearbeitungsgebühr (zusätzlich zur normalen Gebühr für das Dokument). Alternativ kann man sich daher auch an die Deutsche Botschaft in Bern wenden. Auch dort muss vorher ein Termin vereinbart werden.
Zu allen Fragen in der Schweiz lebender Deutscher den deutschen Reisepass oder Personalausweise betreffend gibt der Deutsche Honorarkonsul Auskunft und kann auch die entsprechenden Anträge entgegennehmen. Eine Terminvereinbarung dort ist notwendig. Der Honorarkonsul verlangt allerdings ca. 85 CHF Bearbeitungsgebuehr. Alternativ kann man sich daher auch an die Deutsche Botschaft in Bern wenden. Auch dort muss vorher ein Termin vereinbart werden.