Pass
Ab dem 19. Februar 2015 gibt es in Genf wieder eine konsularische Vertretung der Bundesrepublik in Form eines Büros des neuen deutschen Honorarkonsuls, Jean-Marc Probst.
Die Grundregel des neuen Schweizerischen Einbürgerungsrechts besagt: "Ausländische Staatsbürger, die seit zehn Jahren in der Schweiz wohnhaft sind und über die Niederlassungsbewilligung C verfügen, können bei der Wohngemeinde oder dem Wohnkanton ein Gesuch um Erteilung der ordentlichen Einbürgerung stellen." Dies führt leider für viele CERN Mitarbeiter dazu nun von der Möglichkeit der Einbürgerung ausgeschlossen zu sein, da "nur" eine Legitimationskarte des EDA ausgestellt wird.
Für Angestellte von Internationale Organisationen ist das ordentliche Einbürgerungsverfahren aber nach einer Revision bei einer Ausnahmesituation doch wieder möglich. Wenn man vor dem "Dienstantritts bei der internationale Organisation im Besitz eines Ausweises C war und diesen gegen eine Legitimationskarte des EDA umgetauscht hat" kann man auch nach neuem Einbürgerungsrecht eine ordentliche Einbürgerung beantragen. Ausserdem kommt eventuell auch eine vereinfachte Einbürgerung in Betracht. Diese ist unter anderem möglich, wenn man als Ausländerin oder Ausländer mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet ist (die/der schon vor der Ehe die Staatsbürgerschaft hatte).
Deutschland erlaubt übrigens das Erlangen der Schweizer bei gleichzeitigem Erhalt der Deutschen Staatsbürgerschaft. Man kann also tatsächlich beide Pässe haben.
Die genauen Details des ordentlichen und vereinfachten Einbürgerungsverfahrens sind auf der Website des Schweizer Staatssekretariats für Migration einsehbar. Der Prozess ist zwar vereinfacht worden, dauert aber dennoch ca. 18 Monate und ist mit einigen administrativen Kosten verbunden.