Führerschein
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie Ihnen sicher bereits bekannt ist, wird der Umtausch von deutschen Führerscheinen in gestaffelter Form zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig.
Alte deutsche Führerscheine (ausgestellt vor dem 19.1.2013) müssen in den nächsten Jahren in neue EU-konforme Führerscheine umgetauscht werden.
Allgemeines
Im Laufe der nächsten Jahre müssen alte deutsche Führerscheine in neue EU-konforme Führerscheine umgetauscht werden. Je nach Alter des Führerscheininhabers oder des Jahres der Ausstellung gibt es unterschiedliche Fristen, bis wann die alten deutschen Führerscheine umgetauscht werden müssen (Tabelle mit den Fristen). Mehr dazu auch auf dieser ADAC Seite.
Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland
Hier ist das Strassenverkehrsamt des Wohnortes oder Kreises zuständig, in dem der Führerscheininhaber aktuell seinen Wohnsitz angemeldet hat.
Viele deutsche CERN Mitarbeitende haben keinen deutschen Wohnsitz mehr und es ist nicht klar geregelt, wo man den Führerschein in diesem Fall umtauschen muss. Botschaften und Konsulate sind hier nicht zuständig. Es gibt keine wirklich abschliessende Antwort, wir haben aber unten für die Schweiz und Frankreich einige hoffentlich nützliche Informationen zusammen getragen.
Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz
Prinzipiell sind die Strassenverkehrsämter zuständig, also zum Beispiel in Genf. Allerdings akzeptieren diese die Umschreibung alter deutscher Führerscheine nicht. Falls ihr einen neuen (EU) Führerschein aus Deutschland in einen schweizer Führerschein umtauschen lassen wollt, geht dies problemlos, ist allerdings mit einer nicht unerheblichen Gebühr (ca. 100 CHF) verbunden. Man benötigt ein Passbild und einen Sehtest sowie den Originalführerschein aus Deutschland.
Für den Pflichtumtausch der alten deutschen Führerscheine müsst ihr euch auch mit Wohnsitz in der Schweiz an das entsprechende deutsche Strassenverkehrsamt wenden. Der deutsche Honorarkonsul in Genf steht hierbei aber gern unterstützend zur Seite. Bei konkreten Fragen könnt ihr euch gern direkt per E-Mail an dessen Büro wenden. Das Büro des Honorarkonsuls hat auch eine detailierte Information zum Umtauschprozess für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz erstellt.
Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Frankreich
Im Prinzip kann man seinen Deutschen Führerschein in einen französischen umtauschen lassen. Dies ist ausschliesslich online möglich.
Als CERN Mitarbeitende mit French Card (Titre de séjour spécial TSS) sind wir nicht verplichtet, bzw. es ist nicht möglich, unsere deutschen Führerscheine in franz. Führerscheine umzutauschen (siehe hier). Auf der Webseite zum Umtausch wird abgefragt ob man eine French Card (TSS) hat, und wenn dies der Fall ist kann man den Führerschein in Frankreich nicht umtauschen. Dies ist aber eher ein bürokratischer Fehler, da es keine Alternativen für CERN Mitarbeitende mit TSS gibt. Gemäss Empfehlung des CERN Host State Relations Office, und selbst der ANTS Hotline, soll man daher den Onlineprozess trotzdem durchführen und NICHT angeben das man eine "Titre de séjour spécial" hat. Der Prozess ist dann folgender:
1) Erste Prüfung mit teilweise mehrmonatiger Wartezeit
2) Etwaige zusätzliche Berechtigung (z.B. LKW) benötigen eine Ärztliche Untersuchung durch zugelassene Ärzte
3) Wieder einige Wochen oder Monate Bearbeitungszeit einplanen
4) Deutschen Führerschein per Einschreiben einschicken, und Kopie behalten. Diese sollte gemeinsam mit der ANTS PDF als temporärer Ersatz gelten.
5) Nach weiterer Wartezeit sollte dann der neue französische Führerschein per Post kommen.
Es ist offensichtlich auch möglich, den Führerschein bei jedem beliebigen Strassenverkehrsamt in Deutschland umschreiben lassen. Es ist nicht notwendig an diesem Ort gemeldet zu sein, und es muss auch nicht der Ort sein an dem der Führerschein ausgestellt wurde. Die betreffenden Unterlagen werden dann von dem Strassenverkehrsamt, an dem der Führerschein ursprünglich ausgestellt wurde, angefordert. Wir haben dazu bereits Aussagen (mündlich) eines Sachbearbeiters erhalten, dass jeder (auch eine Person ohne jeden festen Wohnsitz) seinen Führerschein bei jedem beliebigen Strassenverkehrsamt umtauschen kann. Dies ist allerdings nicht bei allen Strassenverkehrsämtern bekannt, was dazu führt dass Personen abgewiesen werden. Es hat sich aber als hilfreich erwiesen, auf diese Informationen hier in den DAC FAQ's zu verweisen. Zumindest in einem Fall hat daraufhin das Strassenverkehrsamt den Umtausch durchgeführt.