Frankreich
Die Renten von CERN Pensionären mit Hauptwohnsitz in Frankreich sind steuerpflichtig in Frankreich. Deutsche Pensionäre beziehen neben der CERN Pension jedoch teilweise auch eine (meist geringe) deutsche Rente aufgrund früherer beruflicher Tätigkeit in Deutschland. Die deutsche Rente muss in der französichen Steuererklärung ebenfalls neben der CERN Pension angegeben werden.
Frankreich besitzt jedoch erst ab 1.1.2016 das Besteuerungsrecht für Renten aus Deutschland! Deshalb sind deutsche Rentenzahlungen vor 2016 in Deutschland steuerpflichtig. Eine Rückerstattung von eventuell in Deutschland bezahlten Steuern ist jedoch in Frankreich möglich. Dazu ist es notwendig, sich an die französischen Steuerbehörden wenden. Daneben muss an die deutschen Steuerbehörden (Finanzamt Neubrandenburg, falls kein deutscher Wohnsitz) ein Fragebogen mit Angaben zur Person, zusammen mit den französischen Steuerbescheiden vor 2016 geschickt werden.
Ausführliche Informationen über die Besteuerung von Sozialversicherungsrenten aus Deutschland vor 2016 für in Frankreich wohnende Rentenempfänger findet sich in einer Broschüre von INFOBEST, einer INFOrmations- und BEratungs-STelle im Auftrag öffentlicher Stellen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz.
Im Rahmen des Automatischen Informationsaustausches zur Vermeidung von Steuerhinterziehung erhalten CERN Mitarbeiter derzeit von den Banken und Sparkassen, bei denen Konten bestehen, Aufforderungen zur Mitteilung der Steueridentifikationsnummer (TIN) des Wohnsitzlandes. Bei Wohnsitz in Frankreich findet sich die TIN auf der französischen Steuererklärung. Genauere Informationen dazu und zu TINs in den einzelnen EU-Ländern findet sich auf einer Informationsseite der EU Kommission.
Alte deutsche Führerscheine (ausgestellt vor dem 19.1.2013) müssen in den nächsten Jahren in neue EU-konforme Führerscheine umgetauscht werden.
Allgemeines
Im Laufe der nächsten Jahre müssen alte deutsche Führerscheine in neue EU-konforme Führerscheine umgetauscht werden. Je nach Alter des Führerscheininhabers oder des Jahres der Ausstellung gibt es unterschiedliche Fristen, bis wann die alten deutschen Führerscheine umgetauscht werden müssen (Tabelle mit den Fristen). Mehr dazu auch auf dieser ADAC Seite.
Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland
Hier ist das Strassenverkehrsamt des Wohnortes oder Kreises zuständig, in dem der Führerscheininhaber aktuell seinen Wohnsitz angemeldet hat.
Viele deutsche CERN Mitarbeitende haben keinen deutschen Wohnsitz mehr und es ist nicht klar geregelt, wo man den Führerschein in diesem Fall umtauschen muss. Botschaften und Konsulate sind hier nicht zuständig. Es gibt keine wirklich abschliessende Antwort, wir haben aber unten für die Schweiz und Frankreich einige hoffentlich nützliche Informationen zusammen getragen.
Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz
Prinzipiell sind die Strassenverkehrsämter zuständig, also zum Beispiel in Genf. Allerdings akzeptieren diese die Umschreibung alter deutscher Führerscheine nicht. Falls ihr einen neuen (EU) Führerschein aus Deutschland in einen schweizer Führerschein umtauschen lassen wollt, geht dies problemlos, ist allerdings mit einer nicht unerheblichen Gebühr (ca. 100 CHF) verbunden. Man benötigt ein Passbild und einen Sehtest sowie den Originalführerschein aus Deutschland.
Für den Pflichtumtausch der alten deutschen Führerscheine müsst ihr euch auch mit Wohnsitz in der Schweiz an das entsprechende deutsche Strassenverkehrsamt wenden. Der deutsche Honorarkonsul in Genf steht hierbei aber gern unterstützend zur Seite. Bei konkreten Fragen könnt ihr euch gern direkt per E-Mail an dessen Büro wenden. Das Büro des Honorarkonsuls hat auch eine detailierte Information zum Umtauschprozess für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz erstellt.
Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Frankreich
Im Prinzip kann man seinen Deutschen Führerschein in einen französischen umtauschen lassen. Dies ist ausschliesslich online möglich.
Als CERN Mitarbeitende mit French Card (Titre de séjour spécial TSS) sind wir nicht verplichtet, bzw. es ist nicht möglich, unsere deutschen Führerscheine in franz. Führerscheine umzutauschen (siehe hier). Auf der Webseite zum Umtausch wird abgefragt ob man eine French Card (TSS) hat, und wenn dies der Fall ist kann man den Führerschein in Frankreich nicht umtauschen. Dies ist aber eher ein bürokratischer Fehler, da es keine Alternativen für CERN Mitarbeitende mit TSS gibt. Gemäss Empfehlung des CERN Host State Relations Office, und selbst der ANTS Hotline, soll man daher den Onlineprozess trotzdem durchführen und NICHT angeben das man eine "Titre de séjour spécial" hat. Der Prozess ist dann folgender:
1) Erste Prüfung mit teilweise mehrmonatiger Wartezeit
2) Etwaige zusätzliche Berechtigung (z.B. LKW) benötigen eine Ärztliche Untersuchung durch zugelassene Ärzte
3) Wieder einige Wochen oder Monate Bearbeitungszeit einplanen
4) Deutschen Führerschein per Einschreiben einschicken, und Kopie behalten. Diese sollte gemeinsam mit der ANTS PDF als temporärer Ersatz gelten.
5) Nach weiterer Wartezeit sollte dann der neue französische Führerschein per Post kommen.
Es ist offensichtlich auch möglich, den Führerschein bei jedem beliebigen Strassenverkehrsamt in Deutschland umschreiben lassen. Es ist nicht notwendig an diesem Ort gemeldet zu sein, und es muss auch nicht der Ort sein an dem der Führerschein ausgestellt wurde. Die betreffenden Unterlagen werden dann von dem Strassenverkehrsamt, an dem der Führerschein ursprünglich ausgestellt wurde, angefordert. Wir haben dazu bereits Aussagen (mündlich) eines Sachbearbeiters erhalten, dass jeder (auch eine Person ohne jeden festen Wohnsitz) seinen Führerschein bei jedem beliebigen Strassenverkehrsamt umtauschen kann. Dies ist allerdings nicht bei allen Strassenverkehrsämtern bekannt, was dazu führt dass Personen abgewiesen werden. Es hat sich aber als hilfreich erwiesen, auf diese Informationen hier in den DAC FAQ's zu verweisen. Zumindest in einem Fall hat daraufhin das Strassenverkehrsamt den Umtausch durchgeführt.
In Frankreich gibt es keine Meldepflicht. Stattdessen gelten Strom-/Energie- bzw. Telefonrechnungen (nicht Handy) als Nachweis fuer Wohnhaftigkeit.
Strom
Strom ist meist vom Mieter zu uebernehmen, der sich beim staatlichen Anbieter EDF selbst anmeldet. Eine Anmeldung übers Internet ist moeglich.
Internet/Telefon
Viele Telefonanbieter bieten Glasfaseranschluesse. Die Installationszeiten können aber schwanken bzw. hängen stark davon ab, ob in der Umgebung bereits Glasfaser gelegt wurden. Da die meisten Telefone grundsaeztlich ueber VoIP geschaltet werden, sind in den Paketen meist Festnetz-Flatrates fuer ganz Europa im Grundpreis enthalten.
Versicherungen
Zu jeder Wohnung ist eine "Assurance Risque Locatifs" abzuschliessen. Diese bekommt man bei quasi jedem Versicherungsbuero oder bei den Banken. Sie wird meist vom Mieter getragen und geht typischer Weise mit einer Haftpflichtversicherung einher, einer "Assurance de Responsabilite Civile".
Wohnungssteuer
Fuer jede Wohnung ist eine Wohnungssteuer zu entrichten, die "Taxe d'habitation". Auch diese ist meist vom Mieter zu uebernehmen. Sie wird ueber verschiedene Faktoren wie Kommune, Groesse und Zustand der Wohnung und Anzahl in ihr lebender Personen berechnet. Die Zahlungsaufforderung wird normaler Weise zeitgleich mit dem Steuerbescheid entsandt, wenn eine Steuererklaerung in Frankreich abgegeben wurde.
Einige Annoncen werden über den CERN Market unter der Rubrik Housing geschaltet, andere eventuell über den CERN Housing Service.
Kleinere Wohnungen/Zimmer/WGs werden oftmals ueber die Young@CERN Facebook Gruppe kommuniziert oder eventuell grössere in der Deutsche in Genf Facebook Gruppe.
Im Restaurant 2 hängen auch mitunter Anzeigen am schwarzen Brett aus.
Es lohnt sich auch die entsprechenden Kleinanzeigen-Websites zu besuchen, wie etwa in Frankreich: http://www.paruvendu.fr/, http://www.leboncoin.fr/, http://www.seloger.com/ oder http://www.topannonces.fr/. Und natürlich kann man sich auch an professionelle Agenturen wenden, bei denen man jedoch mit relativ hohen Provisionen rechnen muss, z.B. http://fr.foncia.com/, http://www.abi-immobilier.fr/, http://www.aba.fr/, http://www.landecy.fr/ oder http://www.i2cimmobilier.com/.
Natürlich gibt es auch in der Schweiz entsprechende Kleinanzeigen-Seiten wie etwa http://www.petitesannonces.ch, http://www.topannonces.ch, http://www.anibis.ch/ und https://trovas.ch.
Der CERN Social Affairs Service hat zwei sehr informative Broschüren mit Tipps und Hinweisen zur Wohnungssuche veröffentlicht (leider nur auch Englisch): Housing in Geneva & Housing in France.