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Was muss ich beachten, wenn ich in Frankreich eine Wohnung miete?

German

In Frankreich gibt es keine Meldepflicht. Stattdessen gelten Strom-/Energie- bzw. Telefonrechnungen (nicht Handy) als Nachweis fuer Wohnhaftigkeit.

Strom
Strom ist meist vom Mieter zu uebernehmen, der sich beim staatlichen Anbieter EDF selbst anmeldet. Eine Anmeldung übers Internet ist moeglich.

Internet/Telefon
Viele Telefonanbieter bieten Glasfaseranschluesse. Die Installationszeiten können aber schwanken bzw. hängen stark davon ab, ob in der Umgebung bereits Glasfaser gelegt wurden. Da die meisten Telefone grundsaeztlich ueber VoIP geschaltet werden, sind in den Paketen meist Festnetz-Flatrates fuer ganz Europa im Grundpreis enthalten.

Versicherungen
Zu jeder Wohnung ist eine "Assurance Risque Locatifs" abzuschliessen. Diese bekommt man bei quasi jedem Versicherungsbuero oder bei den Banken. Sie wird meist vom Mieter getragen und geht typischer Weise mit einer Haftpflichtversicherung einher, einer "Assurance de Responsabilite Civile".

Wohnungssteuer
Fuer jede Wohnung ist eine Wohnungssteuer zu entrichten, die "Taxe d'habitation". Auch diese ist meist vom Mieter zu uebernehmen. Sie wird ueber verschiedene Faktoren wie Kommune, Groesse und Zustand der Wohnung und Anzahl in ihr lebender Personen berechnet. Die Zahlungsaufforderung wird normaler Weise zeitgleich mit dem Steuerbescheid entsandt, wenn eine Steuererklaerung in Frankreich abgegeben wurde.