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CERN Pensionäre mit Hauptwohnsitz Frankreich: (Doppel)besteuerung für Renten aus Deutschland vor 2016

German

Die Renten von CERN Pensionären mit Hauptwohnsitz in Frankreich sind steuerpflichtig in Frankreich. Deutsche Pensionäre beziehen neben der CERN Pension jedoch teilweise auch eine (meist geringe) deutsche Rente aufgrund früherer beruflicher Tätigkeit in Deutschland. Die deutsche Rente muss in der französichen Steuererklärung ebenfalls neben der CERN Pension angegeben werden.

Frankreich besitzt jedoch erst ab 1.1.2016 das Besteuerungsrecht für Renten aus Deutschland! Deshalb sind deutsche Rentenzahlungen vor 2016 in Deutschland steuerpflichtig. Eine Rückerstattung von eventuell in Deutschland bezahlten Steuern ist jedoch in Frankreich möglich. Dazu ist es notwendig, sich an die französischen Steuerbehörden wenden. Daneben muss an die deutschen Steuerbehörden (Finanzamt Neubrandenburg, falls kein deutscher Wohnsitz) ein Fragebogen mit Angaben zur Person, zusammen mit den französischen Steuerbescheiden vor 2016 geschickt werden.

Ausführliche Informationen über die Besteuerung von Sozialversicherungsrenten aus Deutschland vor 2016 für in Frankreich wohnende Rentenempfänger findet sich in einer Broschüre von INFOBEST, einer INFOrmations- und BEratungs-STelle im Auftrag öffentlicher Stellen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz.