Bundestagswahl 2021: Eintragung ins Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche

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  Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei der kommenden Bundestagswahl im September 2021 können auch Auslandsdeutsche wählen, die nicht mehr in Deutschland gemeldet sind. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundeswahlleiters:
https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

Die prinzipiellen Voraussetzungen und das Verfahren in Kurzform:

  • Sie müssen nach der Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt darf nicht länger als 25 Jahre zurückliegen.
  • Der Antrag muss an die Gemeinde geschickt werden, in der Sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.
  • Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (5. September 2021) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen.
  • Sie erhalten dann die Briefwahlunterlagen des Wahlkreises Ihrer Gemeinde und können damit wählen.

Bei einigen Kolleginnen und Kollegen liegt der Aufenthalt in Deutschland länger als 25 Jahre zurück, sodass sie dadurch nicht mehr wahlberechtigt wären. Das Wahlgesetz sieht jedoch vor, dass auch Personen wahlberechtigt sind, wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Hierzu finden Sie Beispiele für die Wahlberechtigung von Deutschen im Ausland ebenfalls auf der Webseite des Bundeswahlleiters.

Nach Auskunft des Wahlamts eines Wahlkreises ist die Zugehörigkeit zu CERN als internationaler Organisation, die von Deutschland mit einem Anteil von mehr als 20% finanziert wird, jedoch kein Grund für die Wahlberechtigung im Sinne des Wahlgesetzes.

Es gelten nur persönliche Gründe, wie z.B. regelmäßige Teilnahme an Wahlen; Immobilien- oder Kapitalbesitz in Deutschland; regelmäßige Besuche in Deutschland; Engagement in Verbänden, Parteien und sonstigen Organisationen; Bezug einer Pension oder Rente aus Deutschland.

  Viele Grüße, Michael Hauschild
  (Sprecher des DAC - Forum Deutsche Angestellte, Fellows und Doktoranden am CERN)