Wie kann ich an Europawahlen teilnehmen?

Deutsche Kolleginnen und Kollegen mit Hauptwohnsitz in Frankreich können ihr Wahlrecht direkt am französischen Wohnsitz warnehmen. Dafür muss man allerdings in Frankreich ins Wählerverzeichnis eingetragen sein. Informationen dafür gibt es auf der Website des französischen Aussenministeriums am Beispiel der Europawahl 2024. Wohnt ihr statt dessen in der Schweiz (oder wollt nicht in Frankreich wählen) könnt ihr in Deutschland in der Gemeinde wählen, in der ihr als letztes gemeldet wart. Dafür müsst ihr euch dort in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Die Gemeinde schickt euch dann die Briefwahlunterlagen zu. Weitere Informationen dafür auf der Website des Bundeswahlleiters ebenfalls am Beispiel der Europawahl 2024. Stichtag für die Eintragung ins deutsche Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche ist übrigens für die kommende Europawahl der 19 Mai!