Wahlordnung DAC-Wahl
- Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle CERN-Angestellten (staff members), Fellows, Early Career Professionals und Doctoral Students, die zum Stichtag in der CERN-Personaldatenbank mit deutscher Nationalität als erster oder zweiter Staatsangehörigkeit registriert waren.
- Kandidaturen erfolgen durch Selbstvorschlag oder durch Vorschlag Dritter an den Wahlleiter (per Sharepoint Survey). Bei Vorschlag Dritter ist die Zustimmung des Kandidaten einzuholen.
- Die Kandidaten werden nach Meldeschluss per email-Rundschreiben allen Wahlberechtigten mitgeteilt und auf der DAC-Website veröffentlicht. Die Kandidaten stellen sich auf der DAC-Website mit kurzen biographischen Daten und ihren Zielen fuer die DAC-Mitarbeit vor.
- Jeder Wahlberechtigte hat maximal sechs Stimmen. Stimmhäufung ist unzulässig und macht die Stimmabgabe ungültig.
- Die sechs Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen sind zu DAC-Mitgliedern gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
- Die Wahlperiode dauert zwei Jahre. Scheidet ein Mitglied während der Wahlperiode aus, rückt der Kandidat mit der nächsthöheren Stimmenzahl nach. Artikel 5 findet dabei analog Anwendung.
- Kandidatenvorschläge müssen bis zum vom Wahlleiter angegebenen Stichtag beim Wahlleiter eingehen.
- Die Wahl wird zum Ende der vorherigen Wahlperiode durchgeführt. Die Wahl ist geheim und wird elektronisch mit einem Web-gestützten Verfahren (Sharepoint Survey) durchgeführt. Die Webadresse wird mit dem Wahlaufruf bekanntgegeben.
- Für die DAC-Wahl wird der KET Vertreter zum Wahlleiter bestellt, der dem DAC ex-officio angehört und deshalb auf das passive Wahlrecht verzichtet.