Tag: Überbrückungsgeld
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Rückkehr nach Deutschland ohne Beschäftigungsverhältnis
Als Mitarbeiter einer internationalen Organisation zahlen wir nicht in die deutsche Arbeitslosenkasse ein und haben daher auch keinen Anspruch auf derartige Mittel. Bei der Rückkehr nach Deutschland ohne Beschäftigung kann jedoch stattdessen ein bis zu 180 Tage gezahltes Überbrückungsgeld (Stand 2020: 61 EUR/Tag) beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden. Dabei gibt es drei Punkte zu beachten: 1)…