Wahlordnung DAC-Wahl 2018

  1. Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle CERN-Angestellten (staff members), Fellows und Doctoral Students, die zum Stichtag 16. Februar 2018 in der CERN-Personaldatenbank mit deutscher Nationalität als erster Staatsangehörigkeit registriert waren.

  2. Kandidaturen erfolgen durch Selbstvorschlag oder durch Vorschlag Dritter an den Wahlleiter (per Sharepoint Survey). Bei Vorschlag Dritter ist die Zustimmung des Kandidaten einzuholen.

  3. Die Kandidaten werden nach Meldeschluss per email-Rundschreiben allen Wahlberechtigten mitgeteilt und auf der DAC-Website veröffentlicht. Die Kandidaten stellen sich auf der DAC-Website mit kurzen biographischen Daten und ihren Zielen fuer die DAC-Mitarbeit vor.

  4. Jeder Wahlberechtigte hat maximal sechs Stimmen. Stimmhäufung ist unzulässig und macht die Stimmabgabe ungültig.

  5. Die sechs Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen sind zu DAC-Mitgliedern gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

  6. Die Wahlperiode dauert zwei Jahre. Scheidet ein Mitglied während der Wahlperiode aus, rückt der Kandidat mit der nächsthöheren Stimmenzahl nach. Artikel 5 findet dabei analog Anwendung.

  7. Kandidatenvorschläge müssen bis zum 30. März 2018, 24:00 Uhr, beim Wahlleiter eingehen.

  8. Die Wahl wird in der Zeit vom 13. bis 27.April 2018 durchgeführt. Die Wahl ist geheim und wird elektronisch mit einem Web-gestützten Verfahren (Sharepoint Survey) durchgeführt. Die Webadresse wird mit dem Wahlaufruf bekanntgegeben. Wahlschluss ist am 27. April 2018 um 24:00 Uhr.

  9. Für die DAC-Wahl 2018 wird Markus Elsing zum Wahlleiter bestellt, der dem DAC als KET-Vertreter ex-officio angehört und deshalb auf das passive Wahlrecht verzichtet.

 
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