Umtausch deutscher Führerscheine

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Alte deutsche Führerscheine (ausgestellt vor dem 19.1.2013) müssen in den nächsten Jahren in neue EU-konforme Führerscheine umgetauscht werden.

Die Gültigkeit der alten Führerscheine bzw. die Umtauschfrist ist abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers (Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden) oder vom Ausstellungsjahr (Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden). Die genauen Fristen finden sich beim Bundesministeriums für Verkahr und digitale Infrastruktur.

Bei Personen mit deutschem Wohnsitz erfolgt der Umtausch bei der Führerscheinstelle des deutschen Wohnorts.

Bei Personen ohne deutschen Wohnsitz, aber mit Wohnsitz in der EU oder dem EWR soll laut deutscher Regelung der Umtausch in den Führerschein des jeweilen EU/EWR Landes erfolgen, nicht aber in einen deutschen Führerschein. Deutsche mit Wohnsitz in Frankreich, aber ohne deutschen Wohnsitz, sind daher angehalten, ihren alten deutschen Führerschein in einen neuen EU-konformen französischen Führerschein umzutauschen.

Dies ist jedoch für CERN-Angehörige mit einer französischen titre de séjour spécial du MEAE nicht möglich. Die französischen Behörden verweigern für Inhaber den Umtausch mit dem Hinweis auf Artikel 9 der Verordnung vom 12. Januar 2012 über die Bedingungen für die Anerkennung und Umtausch von Führerscheinen.

Damit ist nach deutschem Recht weder ein Umtausch in Deutschland möglich, noch nach französischem Recht ein Umtausch in Frankreich. Laut Auskunft des deutschen Konsulats in Lyon sollte trotzdem ein Umtausch in Deutschland bei der ausstellenden Führerscheinbehörde versucht werden, mit Hinweis auf die nicht gegebene Umtauschmöglichkeit in Frankreich im besonderen Fall von deutschen CERN-Angehörigen.

Im Allgemeinen ist ein persönliches Erscheinen bei der deutschen Führerscheinbehörde für die Antragstellung auf Umtausch erforderlich. Je nach Führerscheinbehörde kann der Antrag jedoch auch postalisch versendet werden, zusammen mit einer Kopie des alten Führerscheins, einer Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses und einem biometrischen Passbild. Der neue Führerschein muss entweder persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden oder kann an eine Adresse in Deutschland geschickt werden. Eine Zusendung nach Frankreich ist nicht möglich.